Vorschriften zum Hindernisfreien Bauen
Bei sämtlichen Neu- oder Umbauten, für die eine Baubewilligung erforderlich ist, müssen die Bauvorschriften der Kantone, sowie das Eidgenössische "Behindertengleichstellungsgesetz" BehiG erfüllt werden.
Auf der Homepage der Fachstelle finden Sie alle Gesetze, Verordnungen und Erläuterungen.
Obwalden
Obwaldner Baugesetz
Das kantonale Baugesetz ist im Moment in Überarbeitung.
Wir empfehlen, dass Häuser mit vier und mehr Wohnungen zumindest anpassbar gebaut werden müssen. Das heisst sie sind so zu gestalten, dass sie den speziellen Bedürfnissen von Personen mit Behinderungen angepasst werden können.
Für Fragen dazu wenden sie sich an unsere Beratungsstelle.